Streusalz-Verbot wird bis zum 15. Jänner ausgesetzt

09.01.2006

Vorläufig bis zum 15. Jänner wird in der Stadt Salzburg das ansonsten geltende Verbot von Salzstreuung aufgehoben. Das teilt das Amt für öffentliche Ordnung mit. Rechtlich gedeckt ist die Vorgangweise durch eine Bestimmung in der "Auftaumittelverordnung", wonach unter besonders kritischen Bedingungen auch Streusalz eingesetzt werden darf. Normalerweise darf Salzstreuung nur auf den Obus-Routen durch die Stadt Salzburg verwendet werden.

Vor allem auf Nebenstrassen besetht derzeit das Problem, dass Streusplitt auf den eisbedeckten Fhrbahnen nicht haften und somit wirkungslos bleibt. Durch die Aufhebung des Salzstreuverbots kann nun der städtische Winterdienst eine spezielle Salz- Splittmischung einsetzen. Diese taut die Eisoberfläche leicht an, der Splitt bleibt haften.

Die Regelung gilt natürlich auch für Gehsteige und Privatflächen, die mit Streusalz nunmehr effizienter vom Eis befreit weren können.



Greifeneder, Johannes (20222)