Das Paracelsusbad: Ergebnisse des Sachverständigen-Gutachten

01.12.2023
Augenschrauben im Paracelsusbad:
Wichtigste Erkenntnis aus dem Gutachten ist, dass es sich um Materialfehler handelt.

Die Ergebnisse des finalen Sachverständigen-Gutachters zum Gewährleistungsfall für das Paracelusbad liegen nun endgültig vor. Die wichtigste Erkenntnis des Gutachtens ist, dass weder das Bau- und Projektmanagement noch der Betrieb für die Schäden verantwortlich zeichnen. Es handelt sich - wie bereits vermutet - um die Verwendung von minderwertigem Material, welches in der Verantwortung der beauftragten externen Firma liegt. Die betroffene Firma übermittelte diese Woche mögliche Lösungsvorschläge an Bauherrin und Betreiberin.

Aktueller Stand und Ausblick

  • Aus Sicht der Bauherrin (Stadt Salzburg / SIG) zeigt das Sachverständigen-Gutachten klar, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
  • Wichtigste Erkenntnis aus dem Sachverständigen-Gutachten ist, dass es sich um Materialfehler handelt.
  • Diese Materialfehler waren mit üblichen Analysemethoden vom Projekt- und Baumanagement nicht erkennbar.
  • Die Tauglichkeit der Deckenkonstruktion an sich wurde vom Sachverständigen aber nicht beanstandet, sodass offensichtlich ein Materialtausch ausreicht.
  • Rund 5.000 dieser Augenschrauben sind in der Deckenkonstruktion verbaut.
  • Aus Sicht der Bauherrin ist der zentrale Satz im Gutachten: „In Anbetracht der bereits gebrochenen Augenschraube und der festgestellten Spannungsrisskorrosion in allen untersuchten Augenschrauben besteht für alle verbauten und vor allem korrodierten Augenschrauben Gefahr in Verzug“. Deshalb müssen ALLE Augenschrauben getauscht werden.
  • Ein möglicher Vorschlag zur Lösung ist von der ausführenden Firma diese Woche an Bauherrin und Betreiberin (TSG) übermittelt worden. Konkret liegen zwei Varianten auf dem Tisch:
  • Dieser wird derzeit intensiv geprüft und gliedert sich in zwei Teile: Eine Interimslösung und eine dauerhafte Lösung.
  • Aus Sicht der Stadt wäre ein gangbarer Weg zuerst die interimistische Lösung umzusetzen, weil – laut Auskunft der betroffenen Firma – allein die Materialbestellung und -Lieferung in der geforderten Qualität für die dauerhafte Lösung mindestens fünf Monate dauern würde.
  • Laut dem Schreiben der betroffenen Firma dauert die Umsetzung der temporären Lösung rund 10 Wochen. Dieser Zeitraum beinhaltet jedoch NICHT notwendige Genehmigungsverfahren und Abstimmungen.
  • Die Bauherrin wird die Zeit bis Jahresende nutzen, um die Vorschläge der betroffenen Firma zu prüfen, ggf. nachzuverhandeln oder weitere Unterlagen einzufordern.
  • Bisher besteht ein gutes, kooperatives Einvernehmen mit der betroffenen Firma und im Sinne aller wird an tragfähigen Lösungen gearbeitet.
  • Eine mögliche Umsetzung und Tauglichkeit der aufgezeigten Vorschläge sind noch mit Sachverständigen abzuklären.
  • Allfällige Materialänderungen führen zu einer notwendigen Anpassung der Konstruktion. Diese müssen ebenso noch mit den Zuständigen abgeklärt werden.
  • Angestrebt wird nach wie vor gemeinsame Lösung für Familienbereich und Sportbecken.
  • Das endgültige Sachverständigen-Gutachten wird von Seiten der Bauherrin NICHT veröffentlicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
  • Bisher sind rund 14.000 Euro an Kosten für Gutachten angefallen. Die Betreiberin beziffert den laufenden Einnahmenentgang auf rund 60.000 Euro pro Monat.

Anna SCHIESTER (Baustadträtin): „Besonders möchte ich die konstruktive und gewissenhafte Zusammenarbeit aller Beteiligten betonen. Es haben in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Begehungen, Abstimmungen und Termine stattgefunden. – Immer mit dem Ziel, das Paracelsusbad so rasch wie möglich wieder zum Schwimmen zu öffnen. Die Schließung war die richtige Entscheidung, wie die Ergebnisse des Gutachtens beweisen.“

Christine SCHÖNHUBER (Geschäftsführung TSG Tourismus Salzburg GmbH): „Die Kernaufgabe der TSG als Betreiberin des Paracelsusbads liegt darin, für einen sicheren und reibungslosen Betrieb zu sorgen. Als Bindeglied zwischen Eigentümerin und Auftragnehmer unterstützen wir mit unserer technischen Expertise die SIG in der Mängelbehebung. Die Sicherheit unserer Badegäste an erster Stelle steht. So bedauerlich die vorübergehende Schließung für die Salzburgerinnen und Salzburger ist, braucht es jetzt eine gewissenhafte und nachhaltige Lösungsfindung und keine Schnellschüsse.

Chronologie

  • Aufgrund eines herabhängenden Deckenteils musste im Ende Juli das Familienbecken zuerst gesperrt werden.
  • Nach ersten Begehungen und Analysen wurde Mitte August der Schwimmbereich vorsorglich gesperrt. Der Sauna-, Wellness und Kurbereich konnte weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
  • Im August wurde in Absprache zwischen Betreiberin und Bauherrin ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben.
  • Ende August wurde das städtische Kontrollamt mit einer Prüfung der Causa beauftragt.
  • Anfang November ergab eine weitere Begehung, dass der Schaden gravierender ist als ursprünglich angenommen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden in das endgültige Gutachten eingearbeitet.
  • Nach wie vor nicht betroffen von der Sperre sind weitere Gebäudeteile, wie etwa der Sauna-Bereich im obersten Stock, der Kur-Bereich sowie das Restaurant im Erdgeschoß.

Höfferer Jochen MA