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Neben den persönlichen Konsequenzen wird dadurch aber auch der Wohnungsmarkt und das Zusammenleben in unserer Stadt negativ beeinträchtigt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Vermietung korrekt und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu gestalten.
Grundsätzlich dürfen in der Stadt Salzburg Wohnungen für touristische Zwecke nur mit Bewilligung der Baubehörde genutzt werden.
Eine Bewilligung kann nur erteilt werden
Die Bewilligung wird auf höchstens zehn Jahre befristet und soweit erforderlich unter Auflagen oder Bedingungen erteilt.
Ausgenommen von einer Bewilligung sind