Kanalbenützungsgebühr

Die Gebühr wird für die Benützung der gemeindeeigenen Abwasseranlagen eingehoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme der Abwasseranlage und dem zum Zeitpunkt der Festsetzung gültigen Gebührentarif je Kubikmeter.
Für die Berechnung wird der von der Salzburg AG (Wasserlieferant) zuletzt festgestellte Jahreswasserverbrauch (= Vorjahresverbrauch) herangezogen.
Zahlungsweise:
je ein Viertel des Jahresbetrages zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. mit Abbuchungsauftrag oder Erlagschein (wird mit vierteljährlicher Lastschriftsanzeige zugesandt)

Festsetzung der Tarife der Kanalbenützungsgebühr für das Jahr 2023