Barrierefreie Veranstaltungen planen
Events für alle
Der Stadt Salzburg ist es besonders wichtig, ihre Serviceangebote und Veranstaltungen für alle Menschen in gleicher Weise zugänglich zu machen. Dafür stellt die Stadt Salzburg eine Broschüre und einen Leitfaden für umfassend barrierefreie Veranstaltungen zur Verfügung.
Broschüre Barrierefreie Veranstaltungen
Die Broschüre soll eine Hilfe sein, notwendige barrierefreie Maßnahmen bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung zu berücksichtigen. Fünf wesentliche Themen werden behandelt, um einen guten Überblick zu geben.
Im Vorfeld ist zu überlegen, welche Veranstaltung für welche Zielgruppe geplant wird. Je nach Veranstaltungsprogramm und Zielgruppe müssen unterschiedliche Maßnahmen organisiert werden. Darüber hinaus ist bei der Auswahl von Vortragenden auf die Einbindung von Menschen mit Behinderung zu achten.
Informationen zu Barrierefreiheit anführen
Wenn die Räumlichkeiten barrierefrei sind, wenn z.B. Gebärdensprache angeboten wird, muss dies unbedingt in den Einladungen, Programmen oder anderen Informationsmaterialien angeführt werden. Menschen müssen wissen, dass sie an Veranstaltungen teilnehmen können, sonst nützen Bemühungen um Barrierefreiheit nichts.
Programm, Informationsmaterialien und Vorträge barrierefrei
Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an einer Veranstaltung zu ermöglichen, sind Programme, Einladungen und Informationsmaterialien in einer gut lesbaren und verständlichen Sprache anzubieten. Auch bei Vorträgen oder Diskussionen ist auf Klarheit und Verständlichkeit zu achten.
Barrierefreier Zugang und barrierefreie Räumlichkeiten
Wenn es Stufen, schwer zugängliche Türen oder andere Hürden gibt, sind einige Menschen von Veranstaltungen ausgeschlossen. Oft können mobile Rampen oder alternative Eingänge eine Lösung sein. Am besten ist aber, bereits im Vorfeld auf barrierefreie Räumlichkeiten oder Außenanlagen zu achten.
Barrierefreie WCs
Bei Veranstaltungen mit öffentlichen WCs muss zumindest ein barrierefreies WC vorhanden sein.
Gebärdensprache
Gehörlose Menschen können nur an einer Veranstaltung teilnehmen, wenn diese in Gebärdensprache übersetzt wird. Werden gehörlose Menschen erwartet, sind gehörlose Menschen angemeldet, müssen unbedingt Gebärdensprachdolmetscher:innen organisiert werden.
Leitfaden für umfassend barrierefreie Veranstaltungen
- 1. Schriftliche Informationen bzw. Ankündigung einer Veranstaltung
Programm und Informationsmaterialien barrierefrei
Notwendige Maßnahmen für schriftliche Materialien und Hinweisschilder:
- Einladungen, Veranstaltungsprogramme, Flyer, Plakate, Zeitungsanzeigen usw. enthalten einen Hinweis (z.B. Piktogramme) auf sämtliche Angebote bezüglich der Barrierefreiheit bzw. deren Fehlen (Zugänge, sanitäre Anlagen, induktive Höranlagen, Gebärdensprache, Live-Stream …)
- Klare, gut lesbare serifenlose Schriften (Arial oder Verdana) mit einem Zeilenabstand von mindestens 1,2 und einer Größe von mind. 12 Punkt
- Ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund (Schwarz auf Weiß, Schwarz auf Gelb, Blau auf Weiß)
- Auf Rot-Grün-Kontraste in Bild und Schrift verzichten
- Mattes Papier verwenden
- Alle wichtigen Informationen in Leichter Sprache verfassen Link: https://www.leichte-sprache.de
- Kontaktmöglichkeiten anbieten (Telefon, E-Mail …)
- Texte linksbündig schreiben
- Bei der Anmeldung die Möglichkeit bieten, den individuellen Unterstützungsbedarf anzugeben, z.B. unter „Sonstiger Bedarf“ (Abfragen, ob Gebärdensprache, Leichte Sprache, Live-Stream, Unterlagen in Brailleschrift usw. benötigt werden oder ob eine Assistenz mitkommt)
- Buchen und Stornieren von Veranstaltungen mit Anmeldung müssen problemlos schriftlich oder telefonisch möglich sein. Rollstuhlplätze müssen im Saalplan ersichtlich sein
Zusätzliche Maßnahmen:
- Präsentationen, Informationsmaterial und andere Texte vorab an die Teilnehmer:innen schicken
Internet
Barrierefrei sind Internetseiten, wenn sie von allen Menschen genutzt werden können. Hier müssen bestimme Standards eingehalten werden.
Die WAI-Richtlinie (Web Accessibility Initiative) ist eine internationale Richtlinie, die von der internationalen Vereinigung, der W3C (World Wide Web Consortium), entwickelt worden ist. Diese Empfehlungen bieten eine Hilfestellung bei der Erstellung von barrierefreien Webinhalten: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/Eintrittskarten
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erhält die Begleitperson von Menschen mit Behinderung freien Eintritt. Die Kartenverkaufsstellen oder Ähnliches müssen barrierefrei erreichbar sein. Eintrittskarten müssen gut lesbar gestaltet sein.
- 2. An- und Abreise zu Veranstaltungen
Notwendige Maßnahmen:
- Der Veranstaltungsort ist mit sämtlichen Verkehrsmitteln barrierefrei zu erreichen
- Fahrzeit und Wegbeschreibungen von den Haltestellen zum Veranstaltungslokal für Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch für individuelle Anreise anbieten
- Falls allgemeine Parkplätze vorhanden sind: Genügend Parkplätze für Menschen mit Behinderungen ausweisen und gut beschildern
Zusätzliche Maßnahmen:
- Ordnerdienste zur Gewährleistung der optimalen Nutzung und zum Auffinden von Parkplätzen
- Rollstuhlgerechtes Shuttle-Service zum Veranstaltungsort anbieten
- Wegbegleitung für Hin- und Rückweg, z.B. zur Haltestelle oder zum Bahnhof, anbieten
- Zusätzliche Parkplätze für den Zeitraum der Veranstaltung anbieten
Außengelände
Notwendige Maßnahmen:
- Wege bis zum Eingang oder zum Veranstaltungsgelände müssen für alle durchgängig barrierefrei nutzbar sein
- Gefahrenstellen wie Baustellen müssen auch für blinde Personen gut abgesichert werden
- Stolperfallen, wie z.B. Kabel und Schläuche, sichern
- Rollstuhlfahrer:innen erhalten bei Stehveranstaltungen freie Sicht auf die Bühne bzw. die Akteur*innen (z.B. durch Podeste)
Zusätzliche Maßnahmen:
- Gut erkennbare, große Übersichtspläne mit wichtigen Informationen und dazu passenden Bildern für das gesamte Außengelände anbringen oder verteilen, ideal ebenso zum Hören und Tasten (siehe auch Pkt. 1)
- Übersichtspläne außerdem als Handzettel bereithalten, in Leichter Sprache und mit QR-Code digital aufrufbar
- 3. Veranstaltungsort und Service
Wählen Sie nach Möglichkeit einen Veranstaltungsort, der bereits gut barrierefrei ist. Ist dies nicht möglich, kann zum Teil die bauliche und technische Barrierefreiheit auch durch vorübergehende Lösungen, z. B. eine mobile Rampe, hergestellt werden.
Eingangsbereich, Rollstuhlplätze und Sichtverhältnisse
Notwendige Maßnahmen:
- Haupteingang muss ohne Stufen und ohne Hindernisse erreichbar sein n Bodenbeläge müssen rutschsicher begehbar sowie gut berollbar sein
- Türen müssen breit genug und leicht zu öffnen sein
- Barrierefreie Sitzplätze anbieten
- Platz der Begleitperson/Assistenzperson muss neben dem Rollstuhlplatz sein
- Rollstuhlplätze müssen gut gekennzeichnet sein
- Rettungswegeplan bzw. Rettungskonzept müssen vorhanden sein
- Freie Sicht auch für größere Rollstühle durch z.B. Podeste
Zusätzliche Maßnahmen:
- Servicepersonal für Informationen und Unterstützung im Eingangsbereich bereitstellen
- Rollstuhlplätze sollen an verschiedenen Positionen angeboten werden
- (Eingangs-)Türen müssen gut beleuchtet und aufzufinden sein
- Keine Drehtüren
- Platz für Rollator oder Rollstuhl vorsehen
Sanitäre Anlagen (ÖNORM B 1600)
Notwendige Maßnahmen:
- Sind Sanitäranlagen ausgeführt, muss mindestens ein barrierefreies WC (nach Önorm B600) vorhanden sein
- Auch bei Outdoor-Events muss mindestens ein barrierefreies WC angeboten werden
Zusätzliche Maßnahmen:
- WC mit Euro-Key zu öffnen (Euro-Key muss von Veranstalter:in bereitgehalten werden)
- Barrierefreie WCs besser öfter reinigen
- Spender mit Desinfektionsmittel sowie große und kippsichere Hygieneeimer anbieten
- Pflegeliege: Bevorzugte Maße: Länge 180 cm, Breite 90 cm, Höhe 46 bis 48 cm (ev. Klappvarianten an der Wand) mit mobilem Lifter oder anderen installierten Hebevorrichtungen für den Transfer zwischen Rollstuhl und Sanitärausstattung
Möblierung und Co.
Notwendige Maßnahmen:
- Tische und Stühle in verschiedenen Höhen und unterfahrbar anbieten (Stehtische sind für Menschen im Rollstuhl nicht nutzbar)
- Bei Seminaren oder Vorträgen eine Tischanordnung wählen, die eine gute Sicht auf alle Teilnehmenden ermöglicht (U-Form)
- Infotische, Anmeldung und Ähnliches müssen von allen Menschen gleichberechtigt genutzt werden können
- Ausreichend Durchgangsbreiten einhalten
- Automaten, Kassen usw. sowie deren Bedienelement oder Tastaturen müssen für alle erreichbar und nutzbar sein
- Räumlichkeiten mit einer Induktionsanlage ausstatten und diese kennzeichnen
- Über technische Möglichkeiten und ngebote soll im Vorfeld und vor Ort mit Hinweisschildern informiert werden
Zusätzliche Maßnahmen:
- Sitze mit Armlehnen anbieten
- Fußbänke oder Sitzerhöhungen für kleinwüchsige Menschen anbieten
Service und Hilfsmittel
Kompetentes, sensibilisiertes und unbefangenes, auf die speziellen Bedürfnisse geschultes Servicepersonal soll für Fragen und Hilfen zur Verfügung stehen. Das Servicepersonal soll schnell und eindeutig zu erkennen sein. Raucherzonen sollen für alle zugänglich sein.
Zusätzliche Maßnahmen:
- Wegbegleitung vom Bahnhof, Flughafen oder den Haltestellen zum und vom Veranstaltungsort anbieten
- Reparaturmöglichkeiten (zB für Rollstühle) oder Leihmöglichkeiten anbieten
- Auslaufmöglichkeiten und Wassernäpfe für Assistenzhunde anbieten
- 4. Vorträge, Diskussionen und Bewirtung
Notwendige Maßnahmen:
- Referent*innen auf besondere Anforderungen, insbesondere auf den Bedarf der Verwendung einer einfachen Sprache, hinweisen (Notwendigkeit richtet sich nach der Zielgruppe)
- Vortragslänge und Pausenzeiten den Anforderungen anpassen
- Abbildungen und Bilder in Präsentationen müssen für blinde und sehbehinderte Menschen akustisch beschrieben werden
- Wenn die Zielgruppe „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ erwartet wird, in Leichte Sprache übersetzen
- Vortragende, Personal sowie weitere Akteure dürfen keine abwertenden Begrifflichkeiten zum Thema Behinderung verwenden
- Bühne sowie Tagungs- und Moderationsausstattung müssen auch für Menschen mit Rollstuhl und kleinwüchsige Menschen nutzbar sein (z.B. Flipchart, Stellwände, Rednerpult)
Zusätzliche Maßnahmen:
- Wenn die Zielgruppe „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ erwartet wird: „Stopp! Leichte Sprache-Schilder“ verwenden
- Bevorzugt wird ein sachlicher und präziser Vortragsstil, Metaphern können das Verstehen erschweren
- Ausreichend Mikrofone für z.B. Dolmetschen, Publikumsdiskussion, Moderation und Vortragende mit verschiedenen Befestigungsmöglichkeiten vorsehen (ev. Unterstützung anbieten)
Gebärdensprache und Verschriftlichung
Beide Übersetzungen, Gebärdensprache und Verschriftlichung, sind, unabhängig voneinander, unverzichtbar. Die meisten gehörlosen Menschen sind mit Gebärdensprache als erster Sprache aufgewachsen, und das Verständnis der Schriftsprache ist oft erschwert. Viele hörbeeinträchtigte und spätertaubte Menschen sind auf Verschriftlichung, das bedeutet die Übertragung des gesprochenen Wortes ins Schriftliche, angewiesen, weil sie lautsprachlich aufgewachsen sind und keine Gebärdensprache verstehen.
Notwendige Maßnahmen:
- Übersetzung in Gebärdensprache bzw. in eine Schriftform anbieten
- Gute und freie Sicht auf die Gebärdensprachdolmetscher:innen herstellen
- Leinwand oder Großbildschirme für die Verschriftlichung optimal für diejenigen platzieren, die es nutzen müssen
- Plätze nahe der Gebärdensprache und der Verschriftlichung reservieren n Frühzeitig Gebärdensprach-Dolmetscher:innen buchen
Zusätzliche Maßnahmen:
- Der Schriftmittler braucht guten Hörkontakt zu den Vortragenden
- Gebärdensprachdolmetscher:innen und Verschriftlichung auch für Gespräche in den Pausen und im Rahmen der Verpflegung anbieten
Live-Stream und Chat
Ein Live-Stream ist eine Übertragung in Echtzeit über das Internet. Dies ist vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder für Menschen, die sich in größeren Gruppen nicht wohl fühlen, ein großer Vorteil. Auch wenn ein Live-Stream für eine Veranstaltung angeboten wird, muss diese trotzdem vor Ort barrierefrei sein. Die Gäste müssen im Vorfeld zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte auf die Übertragung über Live-Stream hingewiesen werden. Auch an urheberrechtliche Einschränkungen ist im Vorfeld zu denken.
Aufbau und Anordnung des Buffets
Notwendige Maßnahmen:
- Getränke und Speisen müssen auch für kleinwüchsige Menschen und Menschen mit Rollstuhl zu erreichen sein, das heißt, niedrige bzw. unterschiedliche Höhen sowie an- und unterfahrbare Tische anbieten
- Auf brennende Kerzen und andere Dekorationen, die für blinde Menschen gefährlich werden können, verzichten
Zusätzliche Maßnahmen:
- Tische und Sitzmöglichkeiten zentral aufstellen
- Durch die Anordnung der Ausstattung sollen keine wichtigen Bewegungsflächen blockiert werden (ungünstig: Stehtisch nahe dem Buffet)