Quelle: Johannes Killer

Flächenwidmungsplanung

Im Flächenwidmungsplan legt die Stadt fest, welche Flächen als Bauland, als Grünland oder als Verkehrsfläche gewidmet werden. In der Stadt Salzburg gilt der Flächenwidmungsplan 1997, der am 8.7.1998 durch den Gemeinderat beschlossen und am 18.8.1998 rechtswirksam wurde. Seither wurde der Flächenwidmungsplan mehrfach abgeändert. Diese Abänderungen können einzelne Grundstücke, aber auch größere zusammenhängende Flächen betreffen.

Die rechtliche Grundlage für den Flächenwidmungsplan stellt das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009) dar.
Die fachlichen Grundlagen für den Flächenwidmungsplan finden sich im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK 2007).
Darüber hinaus sind überörtliche Planungsvorgaben des Bundes, des Landes bzw. des Regionalverbandes zu berücksichtigen.

Flächenwidmungspläne kostenfrei im Stadtplan

Eine Einsichtnahme in den Flächenwidmungsplan 1997 (inkl. der aktuelle Änderungen) ist über eine eigene Kartenebene "Flächenwidmungsplan" online möglich. Abrufbar sind die Originalblätter des FWP im Original-Blattschnitt und Original-Maßstab M 1:5000 sowie die Legende und der Übersichtsplan. Ein Rechtsanspruch ist aus dieser Übersicht nicht ableitbar!

Hinweis zur öffentlichen Auflage
Während der öffentlichen Auflage von Änderungen des Flächenwidmungsplans oder der Bebauungspläne sind sind die Kundmachungen (gemäß § 19 Salzburger Stadtrecht) im Amtsblatt der Stadt Salzburg, die jeweiligen Abgrenzungen der Planungsgebiete sowie die planlichen Entwürfe abrufbar.
Die abrufbaren Plandarstellungender Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanentwürfe stellen eine Serviceleistung der Stadtgemeinde Salzburg dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Demzufolge kommt nur den Kundmachungenbzw. den bei der MA 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr zur öffentlichen Einsicht aufgelegten PlandokumentenRechtsverbindlichkeit zur.
Diese Entwürfe liegen jeweils vier Wochen lang zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden auf.
Im Falle von allfälligen Abweichungen der planlichen Darstellungen im Internet können somit keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Innerhalb dieser Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum jeweiligen Entwurf erhoben werden.

Deklaration 'Geschütztes Grünland'

REK, Plan Nr. 2.17 zeigt die Flächen der Deklaration 'Geschütztes Grünland'

Nach einer flächenintensiven Siedlungsentwicklung in den 60er- und 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts, einhergehend mit einem erheblichen Landschaftsverbrauch, verabschiedete der Salzburger Gemeinderat 1985 die Deklaration 'Geschütztes Grünland'. Diese stellt eine Selbstbindung des Salzburger Gemeinderates mit dem Ziele des dauerhaften Schutzes der Stadtlandschaften dar.
Im Jahr 2001 wurde die Deklaration 'Geschütztes Grünland' deutlich gestärkt, indem sie sowohl textlich als auch planlich in das damals gültige Räumliche Entwicklungskonzept 1994 (REK 94) integriert und damit zur grundsätzlichen Planungsabsicht der Stadt wurde.
Im Zuge des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.12.2008 zum REK 2007 wurde die Deklaration insbesondere im Sinne einer stärkeren rechtlichen Absicherung adaptiert.
Wesentliche inhaltliche Ziele heute sind insbesondere der Schutz noch bestehender größerer zusammenhängender Frei- und Landschaftsräume, die Sicherung des Fortbestandes der Landwirtschaft durch Flächenfreihaltung, die Erhaltung von Naherholungsgebieten und schützenswerten innerstädtischen Freiflächen sowie die Verhinderung eines auf die Bebauung bezogenen Zusammenwachsens von Stadt und Nachbargemeinden.
Hinweis: Im Planteil des Räumlichen Entwicklungskonzepts der Stadt Salzburg REK zeigt der Plan Nr. 2.17 die Flächen der Deklaration 'Geschütztes Grünland'.

Eine Luftaufnahme von der Stadt Salzburg mit dem Festungsberg im Hintergrund.
Stadt Salzburg Luftbild mit Festungsberg
Grünlanddeklaration