Laufende Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan der Grundstufe "WOHNBEBAUUNG SANTNERGASSE - 1 / G2"
Santnergasse, Gst. 890/1 u.a., KG Morzg
Auflage des Entwurfes
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
"WOHNBEBAUUNG SANTNERGASSE - 1 / G2" (ON 3) für den Bereich Santnergasse, Gst.
890/1 u.a., KG Morzg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 16.4.2026 bis einschließlich 14.5.2026
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
Bebauungsplan der Aufbaustufe „WOHNBEBAUUNG SANTNERGASSE 1/A1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Bebauungsplan der Aufbaustufe „WOHNBEBAUUNG GENERAL-KEYES-STRASSE -
2 / A3“
General-Keyes-Straße
Abschnitt zwischen Ignaz-Harrer-Straße und Altglan
Gst. 6/6, 6/8, 6/9, 6/10, 6/12 ua, alle KG Maxglan
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht,
dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „WOHNBEBAUUNG
GENERAL-KEYES-STRASSE - 2 / A3“ (ON 2) für den Bereich General-Keyes-Straße, Abschnitt
zwischen Ignaz-Harrer-Straße und Altglan, Gst. 6/6, 6/8, 6/9, 6/10, 6/12 ua, alle
KG Maxglan, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 14.4. bis einschließlich 12.5.2026
Mit diesem Bebauungsplan soll der Bebauungsplan der Aufbaustufe „WOHNBEBAUUNG
GENERAL – KEYES - STRASSE 2/A2“ geändert werden, wobei sich die Änderung ausschließlich
auf die Anzahl der verordneten Tiefgaragenplätze im Teilgebiet „C“ beschränkt
(sämtliche anderen Festlegungen bleiben unberührt).
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe "GRAFENWEG SÜDOST - 1 / E1"
Grafenweg 1, Gst. 1358/3, KG Liefering
Auflage des Entwurfes
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes der Grundstufe „GRAFENWEG SÜDOST - 1 / E1“ (ON 3), Grafenweg 1, Gst. 1358/3 KG Liefering, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
vom 8.4.2026 bis einschließlich 6.5.2026
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
Bebauungsplan der Grundstufe „Münchner Bundesstraße Süd – West 3/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Bebauungsplan der Aufbaustufe „QUARTIER ARIBONENSTRASSE - 1 / A1“
Aribonenstraße 27
Gst. 2288/15, 2288/16, 2288/19, 2288/22, 2279/4 und 2324/22, je KG Liefering
II, sowie Gst. 499/529 KG Itzling
Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht,
dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „QUARTIER ARIBONENSTRASSE
- 1 / A1“ (ON 5) für den Bereich Aribonenstraße 27, Gst. 2288/15,
2288/16, 2288/19, 2288/22, 2279/4 und 2324/22, je KG Liefering II, sowie Gst.
499/529 KG Itzling, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 14.04. bis einschließlich 12.05.2026
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Mit diesem Bebauungsplan wird der Bebauungsplan der Grundstufe „MÜNCHER BUNDESSTRASSE
SÜD-OST - 19 / G1“ geändert bzw. ergänzt.
