Laufende Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan der Grundstufe "MAXGLAN-SÜD KAROLINGERSTRASSE 8 / G1"
im Bereich Karolingerstraße und Kugelhofstraße
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
„MAXGLAN-SÜD KAROLINGERSTRASSE 8 / G1“ (ON 2) für den Bereich Karolingerstraße
und Kugelhofsstraße, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 8.9.2025 bis einschließlich 6.10.2025

Eine Einsichtnahme ist im Zeitraum der öffentlichen Auflage darüber hinaus auch auf der
Homepage der Stadtgemeinde Salzburg www.stadt-salzburg.at (Kundmachungen /
Planverfahren der Stadtplanung) möglich.

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „MAXGLAN – SÜD / KAROLINGERSTRASSE 5G1“

Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben
werden.

Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe
„KG LIEFERING I - 1 / E1“
Stauffeneggstraße 30
Gst. 2250/1, 2250/113 und 2405/1, je KG Liefering II
Auflage des Entwurfs

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Entwurf des erweiterten Bebauungsplanes der Grundstufe
„KG LIEFERING I - 1 / E1“ (ON 5) für den Bereich Stauffeneggstraße 30, Gst. 2250/1,
2250/113 und 2405/1, je KG Liefering II, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
9.9.2025 bis einschließlich 7.10.2025

Mit diesem Bebauungsplan soll der Bebauungsplan der Grundstufe „Münchner Bundesstraße
Süd-Ost 9/G1“ im betreffenden Teilbereich geändert werden.
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.

Bebauungsplan der Grundstufe "SCHALLMOOS SÜD - 17 / G1", Bereich
Robinigstraße 3 und 5
Auflage des Entwurfs

 

Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe
„SCHALLMOOS SÜD – 17 / G1“ (ON 36) für den Robinigstraße 3 und 5, zur allgemeinen
Einsicht wie folgt aufliegt:

Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes

Zeitraum der Auflage:
Vom 27.8.2025 bis einschließlich 24.9.2025

Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „SCHALLMOOS SÜD 5/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.