MA 3/02 Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
									Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3261
Fax: +43 662 8072 3208
E-Mail: kjh@stadt-salzburg.at
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Geschäftseinteilung des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg - GEM 2022 idF Amtsblatt Nr. 3/2024:
- Rechtsvertretung und Obsorge Minderjähriger.
- Auskünfte in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zum Kindschafts- und Unterhaltsrecht.
 Angelegenheiten des Unterhalts und des Unterhaltsvorschusses.
- Gewährung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe.
 Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien; gerichtliche und freiwillige Erziehungshilfe.
 Pflegeverhältnisse und Adoptionen.
 Mitwirkung in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren.
 Jugendgerichtshilfe.
- Sozialarbeit.
- Eingegliederte Einrichtung: Jugendberatungsstelle – bivak.mobil:
 Niederschwellige Beratung und Betreuung von Jugendlichen und ihren Familien.
 Unterstützung von Arbeits- und Sozialprojekten für Jugendliche.
 Jugendcafe mit Informationsangeboten.
 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden.
 Gewährung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Beratungstermine
Themen
								Adoption
							
								Hilfe zur Erziehung / Elternberatung
							
								Gewaltfreie Stadt für Kinder und Jugendliche
							
								Kinder- und Jugend - Beratung und Betreuung
							
								Kindeswohl und Kinderschutz
							
								Kinder- und Jugendrechte
							
								Pflegeeltern und Pflegekinder
							
								Rechtsinformationen zur Geburt eines Kindes
							
								Obsorge
							
								Unterhalt
							
								Vaterschaftsanerkennung
							
								Videos der Kinder- und Jugend-Beratung
							
Digitales Amt - E-Government Service
Digitale Behördengänge zur vereinfachten Abwicklung - mit einer Info-Seite und einem Formular zur Antragstellung.
- Gefährdungsmeldung bei Verdacht einer KindeswohlgefährdungMit diesem Online-Formular des Landes Salzburg können Sie den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mitteilen.
- Gefährdungsmeldung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für FachkräfteMit diesem Online-Formular des Landes Salzburg können Fachkräfte den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mitteilen.
- Förderungsansuchen für Frauen, Menschen mit Behinderung, Integration, Jugend, Naturschutz, Raumplanung und Soziales.(Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg)
- Förderung einer Sozialen Einrichtung, Vereins oder eines ProjektsFörderung von Vorhaben die Zwecken des Gemeinwohles dienen, im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und mit der Stadt oder ihren Bewohnern in Zusammenhang stehen.
- Verwendungsnachweis von gewährten Förderungen einer Sozialen Einrichtung, Vereins oder eines ProjektsFörderungsempfänger sind verpflichtet einen Verwendungsnachweis, unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien, fristgerecht zu erbringen.
 
  