MA 4/00 Finanzdirektion
Der Finanzdirektion obliegt die Gesamtleitung und Koordinierung der von der Abteilung zu führenden Amtsgeschäfte, insbesondere die Bearbeitung aller Fragen größerer und allgemeiner Bedeutung.
Die Finanzdirektion gliedert sich in drei Bereiche:
- Finanzmanagement
- Beteiligungsverwaltung und Zivilrecht
- Grundstücksangelegenheiten
