Kulturausschuss: Vielzahl an Sportförderungen genehmigt
12.06.2025
Insgesamt zwölf Tagesordnungspunkte behandelte der Kulturausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Juni 2025, unter der Vorsitzführung von Susanne Dittrich-Allerstorfer (ÖVP). Alle Amtsberichte wurden einstimmig beschlossen.
- Der Tätigkeitsbericht für den Kunstraum Salzburg für das Jahr 2024 wurde vom Kulturausschuss zur Kenntnis genommen.
- Der Sportunion Landesverband Salzburg erhält verschiedene Förderungen für das Jahr 2025. Beschlossen wurden 22.000 Euro für die Öffnung der Sportanlagen der Sportunion, 2.500 Euro für die Sommeraktion „Sports4fun 2025“, für das Young Athletes Programm 10.000 Euro und für das Projekt „Sport vor Ort – bewegte Inklusion“ 21.500 Euro.
- Um die Fortführung der Generalsanierung der Vereinssportanlage zu ermöglichen, wurde dem ASV Salzburg eine Investitionsförderung von 125.000 Euro zugestimmt. (finaler Beschluss im Stadtsenat)
- Der ASVÖ Landesverband Salzburg möchte im Sommer dieses Jahrs wieder die Lions Camps im Sportzentrum Nord stattfinden lassen. Auch die ASVÖ Beach Tour West soll wieder stattfinden. Die Förderungen für die beiden Projekte in Höhe von insgesamt 7.950 Euro wurden beschlossen.
- Für den Betrieb des Sportzentrums bekommt die Betriebsgemeinschaft Sportzentrum Salzburg Mitte eine Basisförderung von 41.200 Euro und eine Investitionsförderung von 21.000 Euro für eine Reihe an Investitionen, wie zum Beispiel die Anschaffung von Weichbodenmatten.
- Kulturförderungen in der Beschlusskompetenz des Kulturausschusses gehen an den „Herzkreislauf“ am 27. Juni 2025 mit einer Förderhöhe von 3.000 Euro.
- Der Verein für Sport, Bewegung und Gesundheit erhält für Bewegungsangebote für Kinder eine Förderung von 25.000 Euro.
- Um die Sanierung des Sporthallenbodens in der Roittner-Turnhalle zu ermöglichen, bekommt der Salzburger Turnverein 8.000 Euro.
- Von 3. bis 5. Oktober findet das „Red Bull Four 2 Score World Final 2025” statt. Dafür ersucht die Marion Feichtner GmbH um die Nutzung des Kapitelplatzes für die Dauer und Durchführung der Veranstaltung an. Die zivilrechtliche Genehmigung wurde beschlossen.
- Auch für das „Waagplatz-Eröffnungs-Fest“ in der Salzburger Altstadt am 5. Juli wurde eine zivilrechtliche Genehmigung zur Durchführung erteilt.
Vor dem Eingang der Tagesordnung berichtete das Team des Stadtfestes über den aktuellen Stand der Vorbereitungen mit Blick auf Sicherheit, Mobilität und Programm.
Die Bedarfsplanung 2026 – 2031 für die Kinderbetreuungsplätze wurde an den Senat am 30. Juni weitergeleitet.
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Lapuch Laura BA