Wann darf gemäht werden?
Wann gemäht werden
darf!
Bürgerservice sieht sich mit steigendem
Informationsbedürfnis konfrontiert
Nachdem es in der letzten Zeit wieder häufiger zu
diesbezüglichen Anfragen kommt, und sich viele Salzburger Bürger über die
derzeit gültigen Bestimmungen im Unklaren sind, ersucht das Bürgerservice die
Redaktionen (nach Maßgabe des Platzangebotes) höflichst um Bekanntgabe dieser
Bestimmungen. Offensichtlich besteht hier ein großes Informationsbedürfnis
unter Salzburgs Bevölkerung und wir bitten sie hiermit, uns zu helfen, selbiges
zu befriedigen.
Nach der ortspolizeilichen Verordnung ist in der Stadt
Salzburg das Rasenmähen an Wochentagen von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr
erlaubt. An Sonn- und Feiertagen darf nur von 10 bis 12 Uhr gemäht werden.
Diese Regelung betrifft "Rasenmäher" mit Verbrennungsmotoren und mit
Elektromotoren.
MD01 - Service und Information