Wann darf gemäht werden?

26.07.1999

Wann gemäht werden

darf!

 

Bürgerservice sieht sich mit steigendem

Informationsbedürfnis konfrontiert

 

 

 

Nachdem es in der letzten Zeit wieder häufiger zu

diesbezüglichen Anfragen kommt, und sich viele Salzburger Bürger über die

derzeit gültigen Bestimmungen im Unklaren sind, ersucht das Bürgerservice die

Redaktionen (nach Maßgabe des Platzangebotes) höflichst um Bekanntgabe dieser

Bestimmungen. Offensichtlich besteht hier ein großes Informationsbedürfnis

unter Salzburgs Bevölkerung und wir bitten sie hiermit, uns zu helfen, selbiges

zu befriedigen.

 

 

 

Nach der ortspolizeilichen Verordnung ist in der Stadt

Salzburg das Rasenmähen an Wochentagen von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr

erlaubt. An Sonn- und Feiertagen darf nur von 10 bis 12 Uhr gemäht werden.

Diese Regelung betrifft "Rasenmäher" mit Verbrennungsmotoren und mit

Elektromotoren.
 

 

 

MD01 - Service und Information