HORT: Aufnahmekriterien und Anmeldung

Im Hort wird gemeinsam gelernt aber auch gekocht!

Anmeldungsvoraussetzungen für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Salzburg und ein Mindestbetreuungsbedarf von 12 Stunden pro Woche.

Anmeldungen für den Besuch eines städtischen Hortes ab Herbst 2027 werden von 25. Jänner 2027 bis 5. März 2027 in den Horten durchgeführt. Terminvereinbarung mit der Leitung des Hortes ist notwendig.

Das Kind muss bei der Anmeldung dabei sein.

Eine Anmeldung nach der Anmeldezeit ist im Bedarfsfall möglich. Bei freien Plätzen wird auch unterm Jahr nach den unten beschriebenen Reihungskriterien vorgegangen.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldeschein der Obsorgeberechtigten und des Kindes
  • Die E-card des Kindes
  • Bei Berufstätigkeit: eine Arbeitsbestätigung mit den aktuellen Arbeitszeiten oder eine Einstellungszusage
  • Versicherungsdatenauszug der aktuellen Arbeitsstelle
  • Befunde bei Erkrankungen, Allergien, Behinderungen, festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf der Schule

Die Zu- und Absagen erfolgen ausschließlich durch das Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Reihungskriterien für die Aufnahme in den Hort:

  1. die Berufstätigkeit beider Obsorgeberchtigten oder berufstätiger Alleinerzieher:innen
  2. das zeitliche Ausmaß der benötigten Betreuung
  3. eine dringende soziale Notwendigkeit oder erheblicher sprachlicher Förderbedarf

Eine Aufnahme in den Hort ist auch während des Jahres möglich, sofern freie Plätze zu vergeben sind. Auch in diesem Fall wird nach den Reihungskriterien vorgegangen.