KLEINKINDGRUPPE: Aufnahmekriterien und Anmeldung

In der KBBE Lehen zum Beispiel können Kinder unter 3 Jahren angemeldet werden.
v.l.: Vjollca Kasumi, Claudia Kleinbauer (Leiterin der KBBE Lehen), Kerstin Maisl, Sandra Schipfer, Carina Hausstätter mit Kids aus der Käfergruppe

In folgenden Einrichtungen können Kinder unter 3 Jahren angemeldet werden.

  • KBBE Aiglhof
  • KBBE Baron Schwarzpark
  • KBBE Kendlerstraße
  • KBBE Liefering 1
  • KBBE Parsch 2
  • KBBE Rositten
  • KBBE Wagingerstraße

Anmeldungsvoraussetzungen sind:

  1. Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Salzburg
  2. Die obsorgeberechtigte(n) Person(en) haben beim Eintritt des Kindes in die Kleinkindgruppe
    - berufstätig, nachweislich arbeitssuchend, eine Einstellungszusage vorzulegen oder in Ausbildung zu sein oder
    - verwandte oder verschwägerte Personen in auf- oder absteigender Linie oder andere verwandte oder verschwägerte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, pflegen,
  3. Das Kind hat bei der Aufnahme das erste Lebensjahr vollendet – Die Aufnahme von Kindern unter einem Jahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen zwei Monate vor dem ersten Geburtstag möglich.

Anmeldungen für den Besuch einer städtischen Kleinkindgruppe ab Herbst 2027 werden von 25. Jänner 2027 bis 12. Februar 2027 in den Kleinkindgruppen durchgeführt. Terminvereinbarung mit der Leitung der Kleinkindgruppe ist notwendig.

Das Kind muss bei der Anmeldung mitgenommen werden.

Eine Anmeldung nach der Anmeldezeit ist im Bedarfsfall möglich. Bei freien Plätzen wird auch unterm Jahr nach den unten beschriebenen Reihungskriterien vorgegangen.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldeschein der Obsorgeberechtigten und des Kindes oder Nachweis zur Ummeldung des Hauptwohnsitzes – Muss vor Antritt nachgereicht werden
  • Die E-card des Kindes
  • Bei Berufstätigkeit: eine Arbeitsbestätigung mit den aktuellen Arbeitszeiten
  • Versicherungsdatenauszug der aktuellen Arbeitsstelle
  • Einkommensnachweis
  • Befunde bei Erkrankungen, Allergien, Behinderungen

Die Zu- und Absagen erfolgen ausschließlich durch das Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Reihungskriterien für die Aufnahme in die Kleinkindgruppe:

  1. Geschwister von Kindern, welche die institutionelle Einrichtung bereits besuchen,
  2. Kinder, bei denen es aus sozialen oder erzieherischen Gründen geboten erscheint,
  3. Beschäftigungsausmaß der Obsorgeberechtigten/notwendige Betreuungszeit,
  4. Kinder, die dem Eintritt in den Kindergarten näherstehen.

Eine Aufnahme in die Kleinkindgruppe ist auch während des Jahres möglich, sofern freie Plätze zu vergeben sind. Auch in diesem Fall wird nach den Reihungskriterien vorgegangen.