KINDERGARTEN: Aufnahmekriterien und Anmeldung

Im Bild sieht man eine Kindergartengruppe.
Im Kindergartenbesuch lachen und spielen Kinder gemeinsam und lernen dabei wichtige Dinge fürs Leben.

Anmeldungsvoraussetzungen für die Aufnahme im September sind:

  • Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Salzburg
  • Das Kind muss bis inkl. 1.9. des Anmeldejahres das dritte Lebensjahr vollendet haben

Anmeldungen für den Besuch eines städtischen Kindergartens ab Herbst 2027 werden von 25. Jänner 2027 bis 5. März 2027 in den Kindergärten durchgeführt. Terminvereinbarung mit der Leitung des Kindergartens ist notwendig.

Das Kind muss bei der Anmeldung mitgenommen werden.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldeschein der Obsorgeberechtigten und des Kindes
  • Die E-card des Kindes
  • Bei Berufstätigkeit: eine Arbeitsbestätigung mit den aktuellen Arbeitszeiten
  • Versicherungsdatenauszug der aktuellen Arbeitsstelle
  • (Wieder-) Einstellungszusage des Dienstgebers
  • Befunde bei Erkrankungen, Allergien, Behinderungen
  • festgestellter Bedarf an inklusiver Entwicklungsbegleitung falls vorhanden

In den Kindergarten werden nur Kinder aufgenommen, die vor dem 2. September 2027 das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Für Kinder, die vor dem 2. September 2027 das fünfte Lebensjahr vollendet haben und nächstes Jahr schulpflichtig werden, ist der halbtägige Kindergartenbesuch verpflichtend.

Eine Anmeldung nach der Anmeldezeit ist im Bedarfsfall möglich. Bei freien Plätzen wird auch unterm Jahr nach den unten beschriebenen Reihungskriterien vorgegangen.
Die Zu- und Absagen erfolgen ausschließlich durch das Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Reihungskriterien für die Aufnahme in den Kindergarten:

  1. besuchspflichtige Kinder
  2. Kinder, deren obsorgeberechtigte(n) Person(en)
    - berufstätig, nachweislich arbeitssuchend, eine Einstellungszusage des Dienstebers vorliegt oder in Ausbildung befindlich ist bzw sind oder
    - verwandte oder verschwägerte Personen in auf- oder absteigender Linie oder andere verwandte oder verschwägerte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, pflegen.
  3. Kinder, mit einem Bedarf an inklusiver Entwicklungsbegleitung oder bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen ein Besuch notwendig erscheint.
  4. Kinder im vorletzten KG Jahr
  5. Kinder, welche die institutionelle Einrichtung bereits besuchen (Wechsel von der Kleinkindgruppe in den Kindergarten)
  6. Geschwister von Kindern, welche die institutionelle Einrichtung bereits besuchen.
  7. andere, noch nicht schulpflichtige Kinder, wobei älteren Kindern der Vorzug zu geben ist.