Heizkostenzuschuss: Stadt Salzburg legt automatisch 100 Euro drauf
Landeszuschuss noch bis 30. September beantragen – insgesamt 350 Euro Unterstützung für anspruchsberechtigte Haushalte in der Stadt
Noch bis 30. September 2026 können Salzburger mit geringem Einkommen den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg beantragen. Für Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg erhöht die Stadt die Unterstützung automatisch um weitere 100 Euro. Gemeinsam mit dem Landeszuschuss von 250 Euro erhalten anspruchsberechtigte Haushalte damit insgesamt 350 Euro Heizkostenunterstützung.
Für den städtischen „Energie 100er“ ist kein eigener Antrag notwendig. Wer den Heizkostenzuschuss des Landes erhält und seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg hat, bekommt die zusätzliche Unterstützung automatisch. Sobald der Landeszuschuss ausbezahlt und die entsprechenden Daten an die Stadt übermittelt wurden, wird der zusätzliche Betrag angewiesen.
Für den „Energie 100er“ stellt die Stadt Salzburg 2026 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
Unterstützung soll einfach ankommen
Sozialstadträtin Andrea Brandner: „Das Heizen der eigenen Wohnung darf für Menschen mit kleinem Einkommen nicht zur finanziellen Belastungsprobe werden. Mit dem Energie 100er legen wir als Stadt deshalb 100 Euro auf den Heizkostenzuschuss des Landes drauf. Wichtig ist mir dabei auch, dass die Unterstützung möglichst einfach ankommt: Wer den Landeszuschuss bekommt und in der Stadt Salzburg wohnt, erhält den Energie 100er automatisch – ohne zusätzlichen Antrag und ohne zusätzlichen Behördenweg.“
Noch bis 30. September beantragen
Der Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg beträgt 2026 einmalig 250 Euro pro Haushalt. Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Land Salzburg, sofern die geltenden Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Wichtig für Salzburger mit Hauptwohnsitz in der Stadt: Mit der Bewilligung des Landeszuschusses ist gleichzeitig die Grundlage für den zusätzlichen „Energie 100er“ der Stadt geschaffen. Ein weiterer Behördenweg ist nicht notwendig.
Heizkostenzuschuss Beantragen
Hendrik Stoltenberg