ZUSÄTZLICHE ERSCHWERNIS FÜR ARBEITSLOSE MÜTTER

08.09.2005

Gesetzliche Änderungen erhöhen mit Jänner 2005 den Druck eines raschen beruflichen Wiedereinstiegs

Mit 1. Jänner 2005 sind neue Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) in Kraft getreten, die verschärfte Durchführungsweisungen der Arbeitsmarktservice-Stellen in Österreich zur Folge haben. Nunmehr müssen arbeitssuchende Frauen eine Kinderbetreuung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden pro Woche schon während der Arbeitssuche geregelt haben. Hierin sieht der Gesetzgeber den Ausdruck der Arbeitswilligkeit, die als Voraussetzung für den Leistungsbezug gilt. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so geht der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren.

Die Mindestverfügbarkeit von 16 Wochenstunden muss wochentags zwischen 7 und 18 Uhr gegeben sein, hinzu kommt noch, dass ein Fahrtweg zur Betreuungseinrichtung im Zuge des Hinbringens und Abholens des Kindes im Ausmaß von 25 Prozent der täglichen Arbeitszeit zugemutet wird. Im Konkreten heißt dies: arbeitet eine Frau beispielsweise 6 Stunden täglich, so wir ihr ein Fahrtweg von 1 ½ Stunden noch zusätzlich dazu pro Tag zugemutet. Ist die Arbeitssuche sechs Monate erfolglos verlaufen, so ist den arbeitssuchenden Frauen eine Ganztagesbeschäftigung zumutbar. Die Kinderbetreuung ist dann entsprechend auszuweiten.

„Diese neuen bundesgesetzlichen Regelungen setzen viele Frauen unter erheblichen Druck, da ihnen nunmehr schneller als bisher praktiziert bei fehlender Kinderbetreuung der Entzug des Arbeitslosengeldes droht und sie dann auf die Sozialhilfe angewiesen sind“, beschreibt Bürgermeister Heinz Schaden die aktuellen Auswirkungen.

Die ganztägige Betreuung eines Kindes in einer Krabbelstube, alterserweiterten Gruppe oder bei einer Tagesmutter ist einkommensabhängig und kostet zwischen 116 und 436 Euro monatlich. Je nach vereinbartem Stundenausmaß verringern sich die Kosten. Zusätzlich zu den Elternbeiträgen kommen dann noch die Essensbeiträge hinzu. Das heißt, nunmehr müssen Frauen bereits für die Kinderbetreuung bezahlen, ohne noch zu wissen, ob sie in absehbarer Zeit auch tatsächliche eine Arbeit finden werden. Daraus ergibt sich für viele ein gravierendes Finanzierungsproblem.
Schwierig gestaltet sich die Lage überdies, wenn mehrere Kinder unterschiedlichen Alters in unterschiedlichen Betreuungsformen zu versorgen sind.

NEUES BERATUNGSANGEBOT BEI DER SUCHE DER PASSENDEN KINDERBETREUUNG

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen bietet das AMS (Arbeitsmarktservice) Salzburg ein spezielles Beratungsangebot an. Der Verein „Initiative Frau und Arbeit“ wurde beauftragt, Frauen bei der Organisation der Kinderbetreuung zu unterstützen.
Im Zeitraum Oktober 2004 bis Juni 2005 wurden 184 Frauen mit 374 Kindern beraten. 2/3 davon kommen aus der Stadt Salzburg.

„Viele Frauen machen sich während der Karenzzeit wenig Gedanken, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. Manche gehen davon aus, dass sie Arbeitslosengeld beziehen können, bis die Kinder in den Kindergarten gehen. Es ist ihnen nicht bewusst, dass sie bereits bei der Arbeitssuche die Kinderbetreuung geregelt haben müssen“, sagt die Wiedereinstiegsberaterin Heidemarie Bojanowsky.

Das neue AMS-Beratungsangebot unterstützt Frauen bei der Organisation der Kinderbetreuung. In Form von Einzelgesprächen werden mit dem betroffenen Frauen Lösungsmöglichkeiten der fehlenden Kinderbetreuung erarbeitet. Die Beraterinnen stellen auf Wunsch den Kontakt zu Betreuungseinrichtungen her und sondieren im Vorfeld das Angebot verfügbarer Plätze. Somit kann die zusätzliche Hürde der Kinderbetreuung im Vorfeld der konkreten Arbeitssuche etwas erleichtert werden.

GUTES KINDERBETREUUNGSANGEBOT IN DER STADT SALZBURG

Während es am Land überaus problematisch ist adäquate Betreuungsplätze zu finden, ist die Situation in der Salzburg gut. Allerdings ist es nicht immer möglich, kurzfristig in der „Wunscheinrichtung“ der Eltern auch einen freien Platz zu bekommen. „Damit jedoch Eltern ohne schlechtes Gewissen arbeiten gehen können, müssen sie zur Kinderbetreuungseinrichtung auch ein gutes Gefühl haben. Nur wenn sie ganz überzeugt sind, dass ihr Kind in besten Händen ist, können sie erst richtig loslassen“, sagt die Frauenbeauftragte der Stadt Salzburg, Dagmar Stranzinger. Die Botschaft ist eindeutig: „Mütter und Väter sollen sich möglichst früh mit der Kinderbetreuung auseinandersetzen, um nicht dann unter Druck Lösungen annehmen zu müssen, die sie nicht voll und ganz bejahen. Das ist schlecht für die berufstätigen Mütter und es ist schlecht für die Kinder“, so Stranzinger weiter.

NEUE INFORMATIONSBROSCHÜRE UNTERSTÜTZT ELTERN BEI DER SUCHE EINER KLEINKINDBETREUUNG

Als Hilfestellung hat das Frauenbüro der Stadt Salzburg nunmehr eine Broschüre herausgegeben, in der alle Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren ausführlich beschrieben werden.
Neben den Öffnungs- und Ferienzeiten und der Gruppenanzahl gibt es hierin auch Informationen zum pädagogischen Konzept und zum Tagesablauf. „Diese Info-Broschüre erhalten ab nun alle Eltern, die in der Stadt Salzburg für ihren Nachwuchs eine Geburtsurkunde ausstellen lassen“, sagt Bürgermeister Heinz Schaden. „Damit wollen wir schon zum Zeitpunkt der Geburt die Angebote der Kinderbetreuung ins Bewusstsein rücken um zu einem späteren Zeitpunkt viele Sorgen und Verzweiflungen auszuschalten“, so Schaden weiter. Darüber hinaus werden alle Beratungs- und Sozialeinrichtungen sowie KinderärztInnen gebeten, die Broschüre aufzulegen.

ZUR SITUATION DER KLEINKINDBETREUUNG IN DER STADT SALZBURG

Im Jahr 2004 gab es in der Stadt 1.386 Geburten. Mit 1. Jänner 2005 leben 4.062 Kinder unter drei Jahren in der Stadt Salzburg.

Insgesamt stehen in der Stadt derzeit rund 1000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. In Krabbelstuben gibt es 574 Plätze, 215 Betreuungsplätze stellen Tageseltern und 699 Plätze sind in altersgemischten Gruppen (von 1 bis 14 Jahren) vorhanden. Es gibt 31 Krabbelstuben für Kinder bis drei Jahre und 21 altersgemischte Kindergruppen, in denen Kinder zwischen 1 und 14 Jahren betreut werden. Das Tageselternzentrum (TEZ) und das Salzburger Hilfswerk vermitteln derzeit 59 Tagesmütter.







BGM Schaden besucht Krabbelstube
BGM Schaden besucht Krabbelstube
Besuch in der Krabbelstube Carpe Diem: BGM Heinz Schaden, Wiedereinstiegsberaterin Heidemarie Bojanovsky (Initiative Frau und Arbeit), Frauenbeauftragte Dagmar Stranzinger.

Niedl, Stefanie (19365)