Für findige BürgerInnen die erste Wahl: Das Fundamt

12.09.2007

Fahrräder, Pässe, Schlüssel, Schirme, Brillen, Hörgeräte, Schmuck und sogar Motorräder – Die SalzburgerInnen verlieren und finden nahezu alles. Jeden einzelnen Monat werden rund 260 verschiedene Fundsachen im Fundamt der Stadt Salzburg abgegeben. Im Juli und August sind es deutlich mehr. „Das liegt daran, dass um diese Zeit insgesamt viel mehr Menschen auf der Straße unterwegs sind“, erklärt Amtsleiter Mag. Franz Schefbaumer.

Pflicht zur Abgabe im Fundamt
FinderInnen einer Sache sind in Österreich verpflichtet, diese unverzüglich ins nächste Fundamt zu bringen, wenn der Wert zehn Euro übersteigt oder der Gegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist. Doch immer wieder gibt es BürgerInnen, die den Fund zu Hause horten und sich mittels kostenloser Zeitungsinserate selbst auf die Suche nach den EigentümerInnen begeben. Deshalb zur Erinnerung: Das Fundamt im Schloss Mirabell ist Mo bis Do 7.30-16.00 Uhr und Fr 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 0662/8072-3580 erreichbar.

Das Fundamt ist auch erste Anlaufstelle für Personen, die etwas verloren haben. Alternativ können sie auf www.fundamt.gv.at nachforschen, ob ihr Verlust österreichweit bereits wo als Fund registriert wurde.

Ein Jahr im Fundamt
Die als Fund abgegebenen Sachen werden elektronisch registriert und ein Jahr lang in einem Lager deponiert. Letztes Jahr etwa waren es rund 370 Geldtaschen, 200 Handys und über 100 optische Brillen. Derzeit warten sogar eine Stereoanlage und ein Paar Krücken auf Abholung. Etwa ein Drittel aller Fundstücke wird im Laufe des Jahres abgeholt. Um sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen, wird entweder eine detaillierte Beschreibung des verlorenen Gegenstands oder die Vorlage einer Rechnung verlangt. Gelingt der Nachweis, wird das Stück ausgehändigt.

Besitzt die Sache einen Handelswert, steht FinderInnen ein Finderlohn in der Höhe von fünf bis zehn Prozent des Warenwertes zu. Für die Abwicklung der Zahlung jedoch ist das Fundamt nicht zuständig – diese muss von FinderIn und EigentümerIn selbst geregelt werden. Nach Ablauf der Jahresfrist können die Güter von ihren FinderInnen abgeholt und behalten werden. Vergessen sie auf „ihren“ Fund, werden die Gegenstände auf einem eigenen Flohmarkt der Stadt verkauft.

Nicht alles wird angenommen
Waffen, Schieß- und Sprengmittel oder Drogen werden vom Fundamt nicht angenommen. „Alles, was mit einem Delikt zu tun haben könnte, muss direkt zur Polizei gebracht werden“, betont Schefbaumer. Wegen zusätzlicher Fingerabdrücke könnten andernfalls wertvolle Spuren vernichtet werden. Auch Dokumente wie Kfz-Kennzeichen oder Führerscheine sind direkt bei der Polizei abzugeben.

Verloren & gefunden: das Fundamt ist erste Adresse
Verloren & gefunden: das Fundamt ist erste Adresse
Zahllose Fahrräder warten im Fundamt Salzburg auf ihre EigentümerInnen.

Strobl-Schilcher, Gabriele, Dr. (11399)