Winterdienst 2023 – der nächste Schnee kommt bestimmt!

18.10.2022
Alexander Kranabetter (Land Salzburg), Michael Handl (Amtsleiter Straßen- und Brückenamt), Herbert Seebauer (Leitung Straßenbauregie) mit Stadträtin Martina Berthold

Der Bauhof als Kompetenzzentrum fürs Thema „Straßenreinigung und Schneeräumung“ bereitet sich routinemäßig auf den Winterdienst 2023 vor. Heuer erstmals untermauert durch wissenschaftliche Erkenntnisse des Umweltbundesamtes und des Landes Salzburg.

Dass die Salzburger:innen mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst zufrieden sind, zeigten sie mit der Note 1,29 bei der Wichtigkeit für die Stadt (Nr. 3 bei den Themen) und 1,79 bei der Beurteilung der Qualität (4. Platz) beim Stadtindex 2022. Routinemäßig bereitet sich das 200 Personen starke Team rund um Herbert Seebauer, wie in den letzten Jahren, auf den Winterdienst vor. Die Wintersaison dauert, analog zur Winterreifenpflicht, von 1. November bis 31. März. Genaue Einsatzpläne werden mittels Wetterprognosen und angepassten Einsatzplan festgelegt. Denn im Ernstfall müssen knapp 650 Kilometer Straßen, davon 95 km Buslinien und auch 180 Kilometer Radwege von Schnee und Eis befreit werden.

Für Baustadträtin Martina Berthold steht fest: „Wenn es darauf ankommt, ist unser Winterdienst eine unverzichtbare Aufgabe für die Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer:innen. Für heuer haben wir uns gemeinsam wieder Verbesserungen überlegt. So werden wichtige Haupt-Radwege priorisiert vom Schnee befreit. Wir tragen damit den vielen Ganz-Jahres-Radfahrer:innen Rechnung, denn immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad auch in der kalten Jahreszeit.“

Mit dem heurigen Widi (= Winterdienst) werden aus dem Hauptradwege-Netz vier zentrale Routen freiwillig bevorzugt – also wie Buslinien – betreut: die beiden Radwege an der Salzach, „S1“ und „S2“ die Ringroute um die Stadtberge „R1 und der Alterbachradweg als wichtige Radpendelstrecke (Teilstück von „R3“).

Die Schneeräumung erfolgt nach einer festgelegten Prioritätenliste, die sich auf Grund von rechtlichen Vorgaben und Richtlinien ergibt

  • Erste Priorität haben Straßen mit übergeordneter Verkehrsbedeutung, wie O-Busstrecken oder Hauptverkehrsrouten.
  • Dann kommen Straßen der nachgeordneten und untergeordneten Verkehrsbedeutung.
  • Danach sind die Rad-, Geh- & Parkwege und Fußgängerzonen dran.
  • Und zu guter Letzt folgen die Parkplätze, Abstellflächen oder sonstige Verkehrsflächen.

Winterdienst und Auswirkungen auf die Umwelt

Neben der Sicherheit für alle Verkehrsteilnnehmer:innen ergeben sich auch spannende Effekte eines Winterdienstes auf die Umwelt. Das betrifft den sorgsamen Einsatz der Streumittel und deren konkrete Auswirkungen auf das Umfeld, die Luft, die Vegetation und Gewässer. Das Umweltbundesamt hat daher im Auftrag von Stadt und Land Salzburg erstmals für eine österreichische Stadt die konkreten Auswirkungen des Winterdienstes erforscht. Die Ergebnisse der ökologischen Gesamtschau inklusive Empfehlungen werden als Entscheidungsgrundlage für umweltverträgliche Veränderungen des Winterdienstes in der Landeshauptstadt dienen. Sie bestätigen damit das Salzstreuverbot der Stadt, das den Salzeinsatz nur auf Obusstrecken erlaubt.

Wichtige Ergebnisse im Überblick

  • Die Länge der vom Winterdienst betreuten Straßen, Geh- und Radwege im Stadtgebiet von Salzburg beläuft sich auf rund 650 km. Für die Betreuung dieses Streckennetzes werden jährlich rund 1.000 Tonnen Salz, 2.700 Tonnen Splitt und 187.600 Liter Sole eingesetzt.
  • Der Winterdienst wirkt sich besonders stark auf Straßenbegleitflächen aus, die vielfach im Zuge von Bautätigkeit geschaffen wurden. Auf diesen Standorten weisen die Böden keine natürliche Bodenstruktur auf. Ihre Funktionen, wie die Fähigkeit Wasser oder CO2 zu speichern, sind eingeschränkt.
  • Diese Bedingungen werden durch die Ausbringung von Streusalz noch verschärft. Ein Übermaß an Natrium verringert die Verfügbarkeit von Nährstoffen. Die Folge sind Schäden an den Pflanzen.
  • Die Stadtbäume spiegeln Umwelteinflüsse, wie Bodenverdichtung und –versiegelung, Trockenheit, mechanische Schädigung und Streusalz-Einfluss, deutlich wieder. Diese Faktoren können sich teilweise in ihren Wirkungen verstärken. So sind Bäume, die bereits durch Trockenheit oder Salzeinfluss geschädigt sind, besonders anfällig für Schädlinge und Krankheiten.

„Einfache Maßnahmen können dazu beitragen, die Bodenbedingungen zu verbessern und Schäden durch Auftausalze zu verringern. Auf bereits stark geschädigten Standorten kann weniger Salzstreuung helfen, Umwelt und Vegetation zu schonen“, erläutert Umweltbundesamt-Experte Helmut Gaugitsch. Dasselbe gilt für Pflanzkonzepte, die genügend Wurzelraum schaffen und die Verwendung geeigneter Substrate. Weitere Maßnahmen, die zum Erhalt der Stadtbäume beitragen, sind: eine Reduktion der Streumittel, insbesondere auf Standorten mit geschädigten Bäumen, eine Bewässerung in den Sommermonaten, um Salz auszuwaschen, und das Anbringen eines mechanischen Schutzes vor dem Salzeintrag. Auch Bordsteinkanten oder Schürzen aus Folie sowie die Verwendung geeigneter Baumarten bei Neupflanzungen tragen zu einem ökologisch verträglichen Winterdienst bei.

Splitt- und Salzstreuung können in den Wintermonaten und vor allem im Frühjahr an einzelnen Tagen in einem relevanten Ausmaß auch zur Belastung durch Feinstaub führen. Die Studie zeigt, dass es seit 2011 zu keiner Überschreitung des Grenzwertkriteriums gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG–L) in Salzburg gekommen ist. Obwohl das Grenzwertkriterium in Salzburg seit einigen Jahren nicht mehr überschritten wird, ist dennoch aus Sicht der Luftqualität ein möglichst sparsames Ausbringen von Streumittel empfehlenswert. „Besonders positiv hervorstreichen möchte ich den raschen Frühjahrsputz der Müllbusters in der Stadt. So werden unnötige Feinstaubbelastungen vermieden oder gesenkt“, meint Alexander Kranabetter, Emissionsexperte vom Land.

Mögliche Auswirkungen des Winterdienstes auf das Grundwasser wurden im Rahmen der Studie ebenso untersucht. Der Verlauf der Chloridkonzentrationen bei den 13 Messstellen in einer Entfernung bis zu 300 m der Winterdienst-Touren zeigt bis etwa 2006 steigende und seither rückläufige Konzentrationen. Von den innerstädtischen Messstellen liegt kein Chlorid-Messwert über dem Schwellenwert der Qualitätszielverordnung „Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW)“ vor. Auch Haustiere sind dem Einfluss der winterlichen Ausbringung ausgesetzt. Aus der tierärztlichen Praxis in Salzburg wird von einem vermehrten Auftreten von Entzündungen an der Ballenhaut der Pfoten von Hunden im Winter, durch Sole und Streumittel berichtet.

Es gilt allgemein das Streusalz-Verbot

Salz oder Sole helfen hervorragend gegen Eis und Schnee, haben aber den Nachteil, dass sie Pflanzen schädigen und Autos rosten lassen. Daher ist in der Salzstreuverordnung geregelt, wo und wann in der Stadt Salzburg, Salz gestreut werden darf (z. B. Eisregen). Eine optimale Wirkung erzielt Streusalz bei – 8 Grad. Um die Wirkung zu verbessern, wird seit zwei Jahren Feuchtsalz verwendet. Aus Umweltschutzgründen kommt nur auf den Obusstrecken Salz zum Einsatz. Bewährt hat sich dabei die Feuchtstreuung: Salz und Wasser werden zu Sole gemischt. Damit kann schneller und dauerhafter enteist werden. Die Sole kommt insbesondere an exponierten Stellen zum Einsatz. Verwendet wird rückstandsfreies Siedesalz. Das zeichnet sich durch besondere Reinheit aus und hilft mit, die Staubbelastung in der Stadt gering zu halten.

„Unser Motto beim Einsatz der Streumittel ist: So viel wie notwendig, so wenig und nachhaltig wie möglich!“, so Herbert Seebauer der Einsatzleiter vom Bauhof in Liefering und weiter: „Dabei helfen auch genaue Planungen, etwa durch exakte Wetter-Prognosen in Kooperation mit der ZAMG und anderen Expert:innen. Je effektiver unser Einsatz ist, umso verträglicher für Mensch, Tiere und Natur ist dieser. Bei den Hauptrouten setzen wir auch auf behutsamen und vorbeugenden Einsatz der Sole.“

Fuhrpark am Stand der Technik – Modernisierung geplant!

Die Fahrzeug-Flotte ist auf dem aktuell neuesten Stand der Technik und wird laufend modernisiert. Alternative Antriebstechnologien stehen dabei im Fokus. Gerade aber im Bereich der Spezial-Nutzfahrzeuge sind viele Fragen dabei noch nicht restlos geklärt. Dennoch kann man diese Emissionen durch alternative Antriebssystem reduzieren und auch für die Gesellschaft und Wirtschaft Vorbildwirkung erzeugen.

Das Fazit der Expert:innen vom Bund und Land ist einfach: Mit diesen wissenschaftlichen Grundlagen lassen sich neue Erkenntnisse gewinnen und konkret an weiteren Verbesserungen für die Gesundheit, aber vor allem auch für das ökologische Gleichgewicht in dieser Stadt umsetzen.

Der Winterdienst im Zahlencheck:

  • Bei einem Volleinsatz stehen ca. 200 Mann und rd. 60 Winterdienst-Fahrzeuge zur Verfügung, die für die Bürger:innen von Salzburg die Sicherheit auf den Stadtstraßen gewährleisten.
  • 102 zur Verfügung stehende Einsatzgeräte: Drei „Salzstreuer“ für Hauptverkehrs-Obuslinien. Bei Bedarf können weitere drei Fahrzeugen auf Salz-/Solestreuung umgerüstet werden;
  • Weiters gibt es fünf Splittstreuer für Hauptstraßen und Siedlungen und fünf Allrad Fahrzeuge, um auf den Bergstrecken zu räumen und streuen
  • Weitere acht Multicars mit Pflug und Streuer (fünf Sole) für Rad- und Gehwege, drei davon umrüstbar auf Schneefräse;
  • Elf „Saugi-Teams“ mit je vier Mann Besatzung zum Freischaufeln von Zebrastreifen und Bushaltestellen und Kreuzungsbereichen;
  • 16 stadteigene Schneepflüge stehen zum Schneeabtransport und 17 private Schneepflüge stehen bereit
  • Zum Schnee-Abtransport stehen drei Radlader inklusive Unterstützung der Stadtgärten zur Verfügung.
  • Zehn Bauregie-Teams, zu je vier bis sechs Mann, für Brücken Stiegen Berge und der Schneeabfuhr in der Stadt
  • 22 selbstfahrende Schneefräsen für Rad- und Gehwege
  • So wie jedes Jahr lagert die Stadt Salzburg am Bauhof, in Silos und Lagerhallen, ca. 1.400 t Salz und 2.000 t Streusplitt ein.
  • Die Soleanlage hat ein Fassungsvermögen von rund 28.000 Liter Sole und kann diese - falls notwendig - nachproduzieren
  • Noch ist das Team des „Winterdienstes“ nicht komplett. Als Support sucht man weiterhin die Unterstützung Fahrerinnen und Fahrer mit eigenem Fahrzeug (z.B. Pflug, Streuvorrichtung bzw. Unimog).

Wissenswertes für Eigentümer:innen

  • Eigentümer:innen und Hausverwaltungen müssen in ihrem eigenen Interesse ihre Gehsteig räumen (lassen).
  • Laut Straßenverkehrsordnung sind auch Eigentümer:innen von Liegenschaften dazu verpflichtet in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ‚ihren‘ Gehsteig zu räumen und mit Splitt zu bestreuen.
  • Dies gilt auch für den Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang der Liegenschaftsgrenze.
  • Außerdem müssen gehsteiglose Straßen entlang der Grundgrenze auf einen Meter Breite geräumt und bestreut werden.

Jochen Höfferer