Airbnb-Vermietung von Gemeindewohnung

20.08.2018

Sofort nach Bekanntwerden der missbräuchlichen Verwendung einer durch die Stadt zugewiesenen GSWB-Wohnung als Airbnb-Ferienquartier hat das Sozialamt umfassend reagiert. Die Person wurde umgehend ausfindig gemacht – der Pensionist, der neben seiner Pension auch Leistungen aus der Mindestsicherung bezieht, ist dem Amt nun bekannt. Sämtliche Leistungen wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt, Rückforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro sind bereits in die Wege geleitet.
Ebenso ist erfolgt eine Anzeige wegen Betrugs bei der Abteilung I – Allgemeine und Bezirksverwaltung , und auch eine Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

„Mietrechtlich sind uns als Stadt die Hände gebunden“, erklärt Ressortchefin Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer. „Ich bin aber davon überzeugt, dass die GSWB alle rechtlichen Möglichkeiten überprüfen wird. Ich bin sehr dankbar, wenn diese Dinge gemeldet werden, weil wir von Amts wegen nicht alle Empfänger von Sozialleistungen laufend überprüfen können.“

Im Sozialamt der Stadt gibt es eine eigene Ansprechstelle bzw. eine Person, die mit der ordnungsgemäßen Umsetzung im Bereich der Mindestsicherung befasst ist, und die überprüft, ob jemand zu viel oder zu wenig Mindestsicherung bezieht. Hagenauer: „Dieser Mitarbeiter ist voll ausgelastet, de facto braucht es eine Verstärkung in diesem Bereich. Wir werden bei den Budgetverhandlungen jedenfalls den Bedarf für eine zusätzliche Stelle einbringen.“

Hinweise und Meldungen nimmt das Sozialamt, Tel. 8072-3200, soziales@stadt-salzburg.at entgegen.

Cay Bubendorfer