Planverfahren der Stadtplanung
Räumliches Entwicklungskonzept
Neuaufstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK); Auflage des Entwurfs
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird
kundgemacht, dass der am 22.10.2025 vom Gemeinderat beschlossene Entwurf zur
Neuaufstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) zur allgemeinen Einsicht
wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5/00 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 3.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
Der Umweltbericht wird gemäß § 5a Abs 5 Z 3 und Z 8 ROG 2009 gemeinsam mit der
Planung zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen,
die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
