Bau- und Wohnungsausschuss: Felssicherung am Kapuzinerberg beschlossen

Weitere Beschlüsse zu Josef-Moosbrucker-Weg, Zentrum ELF, Adventmarkt und Startwohnungen
09.07.2026

Der Bau-, Wohnungs-, Liegenschafts- und Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 9. Juli 2026, unter dem Vorsitz von Sebastian Lankes (SPÖ) mit fünf Amtsberichten befasst.

Behandelt wurden die Felssicherung am Kapuzinerberg, die Generalsanierung des Josef-Moosbrucker-Wegs, die Überlassung von Räumlichkeiten an das Zentrum ELF, die zivilrechtliche Genehmigung für die Abhaltung eines Adventmarktes am Lieferinger Badesee sowie ein Amtsbericht zu Start- und Übergangswohnungen in der Robinigstraße.

Für den Bereich Arenbergstraße 1 und Arenbergstraße 25 am Kapuzinerberg wurden Steinschlagschutzmaßnahmen mit Gesamtkosten von 378.000 Euro brutto beschlossen. Grundlage ist die Hangschutzverordnung. Sie verpflichtet Eigentümer:innen von Hanggrundstücken und Felswänden, diese regelmäßig zu überprüfen und mögliche Gefahrenstellen zu sichern. Im konkreten Fall geht es um Grundstücke der Stadtgemeinde Salzburg. Oberhalb der Arenbergstraße 1 ist ein rund vier Meter hohes und 130 Meter langes Steinschlagschutznetz mit einer Energieaufnahme von 1.000 kJ vorgesehen. Oberhalb der Arenbergstraße 25 wird ein V-förmiges Schutznetz mit einer Höhe von vier Metern errichtet; ergänzend soll eine Geflechtsauflage auch kleinere Steine zurückhalten. Die Bauleistungen wurden an die bestbietende Firma mit einer Auftragssumme von 297.115,33 Euro brutto vergeben. Die Umsetzung ist für Oktober und November 2026 geplant. Der Amtsbericht wurde einstimmig beschlossen.

Weitere Beschlüsse und Kenntnisnahmen des Ausschusses – alle einstimmig:

  • Räumlichkeiten für Zentrum ELF in der Laufenstraße 36: Der Ausschuss hat den Prekariumsvertrag mit dem Verein „Zentrum ELF – Zentrum für sozialintegrative Entwicklungs- und Lernförderung“ genehmigt. Damit werden dem Verein unentgeltlich Räumlichkeiten in der Laufenstraße 36 zur Verfügung gestellt, um das Angebot der „Ganzheitlichen Lernbetreuung“ auszuweiten. Die Räume umfassen rund 171,5 Quadratmeter im Erdgeschoß sowie 22,11 Quadratmeter Kellerlagerfläche. Das Prekarium beginnt am 20. Juli 2026 und kann von der Stadt jederzeit widerrufen werden. 
     
  • Adventmarkt am Lieferinger Badesee: Dem Antragsteller Franz Götzinger wurde die zivilrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines Teilbereichs des Lieferinger Badesees für einen Adventmarkt erteilt. Vorgesehen sind unter anderem 20 Verkaufsholzhütten, eine Krippe, ein Weihnachtsschlitten, eine Krampusmaskenausstellung sowie eine kleine Bühne. Die Genehmigung betrifft den Zeitraum 20. November bis 20. Dezember 2026 sowie die jeweiligen Veranstaltungszeiträume der Jahre 2027 und 2028, jeweils unter Einhaltung von Bedingungen. Mit dem Antragsteller wurde eine pauschale Entschädigung von 4.000 Euro vereinbart. 
     
  • Generalsanierung Josef-Moosbrucker-Weg: Der Ausschuss hat die Generalsanierung des Josef-Moosbrucker-Wegs beschlossen. Der Weg ist eine wichtige Geh- und Radwegverbindung zwischen der Moosstraße und der Georg-Nikolaus-von-Nissen-Straße und dient auch als Schulweg zur Volksschule Leopoldskron. Aufgrund von Setzungen, Verdrückungen, unzureichender Entwässerung und schadhaften Randbereichen ist eine umfassende Sanierung vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Verbreiterung auf 3,3 Meter, Bodenaustausch, Asphaltierung, eine neue Beleuchtung sowie Leerverrohrungen für künftige Leitungsverlegungen. Der Gesamtkostenrahmen wurde mit maximal 1,4 Mio. Euro brutto festgelegt, der Bauauftrag wurde an den Bestbieter mit 1.199.476,06 Euro brutto vergeben. Die Arbeiten sind von August bis Dezember 2026 geplant. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im Stadtsenat.
     
  • Start- und Übergangswohnungen in der Robinigstraße 3 und 5: Der Ausschuss hat den Amtsbericht zum Bauvorhaben Robinigstraße 3 und 5 zur Kenntnis genommen. In der Robinigstraße 5 sollen durch eine Erhöhung der Bebauungsdichte rund 42 Start- und Übergangswohnungen in den Obergeschoßen entstehen, 28 davon sollen durch das städtische Wohnservice vergeben werden. In der Robinigstraße 3 sind weitere Wohnungen, Büros, ein Café und Geschäftsflächen geplant. Für die Start- und Übergangswohnungen ist vorgesehen, die Salzburger Wohnbauförderung als Orientierungswert für die Festlegung des höchstzulässigen Mietzinses heranzuziehen. Zusätzlich soll eine Konventionalstrafe vorgesehen werden, falls die vereinbarte Nutzung nicht eingehalten wird. Der Abschluss von Verträgen für Start- und Übergangswohnungen fällt in die Zuständigkeit des Stadtsenats. Vor Abschluss solcher Verträge ist jedoch der Gemeinderat zu informieren.

Tobias Neugebauer