MITNAHMEREGELUNGEN FÜR HUNDE UND KATZEN IM PRIVATEN REISEVERKEHR

18.05.2000

MITNAHMEREGELUNGEN FÜR

HUNDE UND KATZEN IM PRIVATEN REISEVERKEHR

 

Das Markt- und

Veterinäramt der Stadt Salzburg informiert

 

 

 

Wer auch im Urlaub oder

bei anderen Reisen ins Ausland seinen miauenden oder bellenden vierbeinigen

Hausgenossen nicht daheim lassen will, muss sich rechtzeitig zum Schutz von

Mensch und Tier um die dazu erforderlichen Impfungen und Zeugnisse kümmern.

Sollten etwa im Urlaubsland vom Tier verursachte Probleme (z.B. Hundebiss) auftreten,

muss das Tier sechs Wochen Quarantäne über sich ergehen lassen.

 

 

 

Mögliche Erfordernisse:
A: Impfung gegen Tollwut;

muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor dem Grenzübertritt erfolgt

sein;
B: Ein Internationaler

Impfpass;
C:Ein

amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (erhältlich bei der zuständigen

Bezirkshauptmannschaft bzw. im Markt- und Veterinäramt der Stadt Salzburg,

Hubert-Sattler-Gasse 5, 5024 Salzburg. Spätestens einen Monat vor Reisebeginn

Auskunft über vorgeschriebene Termine besorgen.

 

 
Länder, in denen nur A und

B verlangt wird:

 

Belgien, Dänemark,

Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Kroatien, Schweiz, Slowakei, Slowenien.

 

 
Länder, in denen auch ein amtstierärztliches

Zeugnis (C ) verlangt wird:
Italien (Haustiere müssen

beim Transport gesichert sein; Gurtenpflicht), Finnland, Frankreich, Spanien,

Griechenland, Portugal, Bulgarien, Israel, Polen, Rumänien, Libyen, Tschechien,

Tunesien, Türkei, Estland, Lettland, Litauen.

 

 

 

Die detaillierten

Einreisebestimmungen für Amerika sowie für weitere Länder sind bei den

Konsulaten erhältlich. So sind beispielsweise für Großbritannien und Irland

mind. sechs Monate vor Antritt der Reise Blutabnahme, Chip und Impfungen erforderlich.

 

 

 

Nähere Auskünfte gibt das

Markt- und Veterinäramt der Stadt Salzburg unter

 

Tel. 0662/8072/2171

 

email: marktamt@stadt-salzburg.at

 

 
 

 

 

 

 

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