MITNAHMEREGELUNGEN FÜR HUNDE UND KATZEN IM PRIVATEN REISEVERKEHR
MITNAHMEREGELUNGEN FÜR
HUNDE UND KATZEN IM PRIVATEN REISEVERKEHR
Das Markt- und
Veterinäramt der Stadt Salzburg informiert
Wer auch im Urlaub oder
bei anderen Reisen ins Ausland seinen miauenden oder bellenden vierbeinigen
Hausgenossen nicht daheim lassen will, muss sich rechtzeitig zum Schutz von
Mensch und Tier um die dazu erforderlichen Impfungen und Zeugnisse kümmern.
Sollten etwa im Urlaubsland vom Tier verursachte Probleme (z.B. Hundebiss) auftreten,
muss das Tier sechs Wochen Quarantäne über sich ergehen lassen.
Mögliche Erfordernisse:
A: Impfung gegen Tollwut;
muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor dem Grenzübertritt erfolgt
sein;
B: Ein Internationaler
Impfpass;
C:Ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (erhältlich bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft bzw. im Markt- und Veterinäramt der Stadt Salzburg,
Hubert-Sattler-Gasse 5, 5024 Salzburg. Spätestens einen Monat vor Reisebeginn
Auskunft über vorgeschriebene Termine besorgen.
Länder, in denen nur A und
B verlangt wird:
Belgien, Dänemark,
Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Kroatien, Schweiz, Slowakei, Slowenien.
Länder, in denen auch ein amtstierärztliches
Zeugnis (C ) verlangt wird:
Italien (Haustiere müssen
beim Transport gesichert sein; Gurtenpflicht), Finnland, Frankreich, Spanien,
Griechenland, Portugal, Bulgarien, Israel, Polen, Rumänien, Libyen, Tschechien,
Tunesien, Türkei, Estland, Lettland, Litauen.
Die detaillierten
Einreisebestimmungen für Amerika sowie für weitere Länder sind bei den
Konsulaten erhältlich. So sind beispielsweise für Großbritannien und Irland
mind. sechs Monate vor Antritt der Reise Blutabnahme, Chip und Impfungen erforderlich.
Nähere Auskünfte gibt das
Markt- und Veterinäramt der Stadt Salzburg unter
Tel. 0662/8072/2171
email: marktamt@stadt-salzburg.at
MD01 - Service und Information