Stadt ist für Rattenbekämpfung nicht mehr zuständig
STADT IST FÜR RATTENBEKÄMPFUNG NICHT
MEHR ZUSTÄNDIG
Per Gesetz
nun Bürgersache - Adressen der Spezialfirmen
Bisher war
die Stadt zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Nun überträgt der Gesetzgeber die
Verantwortung den BürgerInnen selbst. Mit
Inkrafttreten des Bundesgesetzblattes Nr. 65 (19. April 2002, Teil 1) ist auch
die Salzburger Stadtverwaltung für die Rattenbekämpfung nicht mehr zuständig.
Die Stadt hat damit auch keinen Einfluss mehr auf die Preisgestaltung!
Drei Firmen
haben sich im Salzburger Raum auf Rattenbekämpfung spezialisiert: Fa. Kainberger, Tel. 851 365, Fa. Mayer, Tel. 435 843 und die
Fa. Kainberger jun., Tel. 0676/5898998 bzw.
06212/2570.
Namen und
Telefonnummern der Firmen sind auch bei Petra Eder (Umweltamt, Tel. 8072-3111)
und im Bürgerservice (Tel. 8072-2000) erhältlich.
Lange bevor
die Aufhebung des Rattengesetzes bekannt wurde, machten sich Wissenschafter an
Salzburgs Uni das Verhalten der Nager im Stadtbereich zum Thema. Im Herbst soll
die Studie abgeschlossen sein. Nach Vorliegen der Ergebnisse will der
Gemeinderat der Stadt Salzburg entscheiden, ob eine neue gesetzliche Verordnung
auf Gemeindeebene sinnvoll und notwendig ist.
MD01 - Service und Information