Stadt ist für Rattenbekämpfung nicht mehr zuständig

03.05.2002

STADT IST FÜR RATTENBEKÄMPFUNG NICHT

MEHR ZUSTÄNDIG

 

Per Gesetz

nun Bürgersache - Adressen der Spezialfirmen

 

 

 

Bisher war

die Stadt zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Nun überträgt der Gesetzgeber die

Verantwortung den BürgerInnen selbst. Mit

Inkrafttreten des Bundesgesetzblattes Nr. 65 (19. April 2002, Teil 1) ist auch

die Salzburger Stadtverwaltung für die Rattenbekämpfung nicht mehr zuständig.

Die Stadt hat damit auch keinen Einfluss mehr auf die Preisgestaltung!

 

 

 

Drei Firmen

haben sich im Salzburger Raum auf Rattenbekämpfung spezialisiert: Fa. Kainberger, Tel. 851 365, Fa. Mayer, Tel. 435 843 und die

Fa. Kainberger jun., Tel. 0676/5898998 bzw.

06212/2570.

 

Namen und

Telefonnummern der Firmen sind auch bei Petra Eder (Umweltamt, Tel. 8072-3111)

und im Bürgerservice (Tel. 8072-2000) erhältlich.

 

 

 

Lange bevor

die Aufhebung des Rattengesetzes bekannt wurde, machten sich Wissenschafter an

Salzburgs Uni das Verhalten der Nager im Stadtbereich zum Thema. Im Herbst soll

die Studie abgeschlossen sein. Nach Vorliegen der Ergebnisse will der

Gemeinderat der Stadt Salzburg entscheiden, ob eine neue gesetzliche Verordnung

auf Gemeindeebene sinnvoll und notwendig ist.

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