Kurzparkzone in Maxglan startet ab 3. Juli

Mit der Ausweitung der gebührenfreien Kurzparkzone auf den Stadtteil Maxglan, verfolgt die Stadtgemeinde das Ziel die Anrainer:innen vom Parkdruck durch Pendler:innen zu entlasten. Gleichzeitig soll so die Lebensqualität im Stadtteil langfristig erhöht werden.
Gebührenfreie Kurzparkzone im Detail:
Gültig ist die neue Regelung ab Montag, 3. Juli. Das kostenlose Parken ist werktags von Montag bis Freitag, von 9 bis 19 Uhr möglich. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden und ist mit einer Parkuhr zu belegen. Zu Beginn wird statt eines Strafmandats noch ein Info-Flyer verteilt.
Bewohner:innen, die über keinen eigenen Stellplatz verfügen, können eine Ausnahmebewilligung zum Dauerparken bei der Stadtverwaltung beantragen.
Klemens Kronsteiner