Kurzparkzone in Maxglan startet ab 3. Juli

30.06.2023
Mit Plakaten wird auf die neue Kurzparkzone hingewiesen

Mit der Ausweitung der gebührenfreien Kurzparkzone auf den Stadtteil Maxglan, verfolgt die Stadtgemeinde das Ziel die Anrainer:innen vom Parkdruck durch Pendler:innen zu entlasten. Gleichzeitig soll so die Lebensqualität im Stadtteil langfristig erhöht werden.

Gebührenfreie Kurzparkzone im Detail:

Gültig ist die neue Regelung ab Montag, 3. Juli. Das kostenlose Parken ist werktags von Montag bis Freitag, von 9 bis 19 Uhr möglich. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden und ist mit einer Parkuhr zu belegen. Zu Beginn wird statt eines Strafmandats noch ein Info-Flyer verteilt.
Bewohner:innen, die über keinen eigenen Stellplatz verfügen, können eine Ausnahmebewilligung zum Dauerparken bei der Stadtverwaltung beantragen. 
 

Klemens Kronsteiner