Krematorium: Gericht weist 1,7 Mio-Euro-Klage gegen Stadt ab

09.09.2026
Brandner: „Eigentum an den Einäscherungsanlagen wurde vollumfänglich bestätigt“

Die Stadt Salzburg hat im Rechtsstreit um die Einäscherungsanlagen im Krematorium in erster Instanz vollständig Recht bekommen. Das Landesgericht hat die Klage des Wiener Vereins auf Herausgabe der Anlagen und weiterer Gegenstände abgewiesen.

Die ressortzuständige Stadträtin Andrea Brandner dazu: „Dieses Urteil ist für die Stadt Salzburg sehr erfreulich. Das Landesgericht bestätigt unsere Rechtsauffassung umfassend und damit auch, dass die beiden Ofenlinien mit der Übergabe in das Eigentum der Stadt übergegangen sind. Es war richtig, die Ablöseforderung in Höhe von 1,7 Millionen Euro nicht zu akzeptieren und die Interessen der Stadt konsequent zu vertreten. Wir sind froh, dass diese Frage nun geklärt ist, und können uns voll auf den Betrieb des Krematoriums konzentrieren.“

Hintergrund des Verfahrens ist die Übernahme des Krematoriums durch die Stadt Salzburg. Nachdem sie im Oktober 2024 den Baurechtsvertrag mit dem Wiener Verein zum Betrieb des Krematoriums nicht mehr verlängert hatte, führt sie den Betrieb seither selbst und wirtschaftlich erfolgreich weiter.

Im Zuge der Übergabe forderte der Wiener Verein von der Stadt eine Ablöse in Höhe von 1,7 Millionen Euro für die Einäscherungsöfen und weitere Gegenstände. Die Stadt lehnte diese Forderung ab. Daraufhin klagte das Unternehmen die Stadt Salzburg auf Herausgabe.

Das Landesgericht Salzburg bestätigte nun die von der Stadt vertretene Rechtsauffassung: Die betreffenden Gegenstände, insbesondere die beiden Ofenlinien, sind mit der Übergabe am 11. Oktober 2024 in das Eigentum der Stadt Salzburg übergegangen. Die Stadt hat damit in erster Instanz vollumfänglich obsiegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Wiener Verein kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht Linz erheben.

Karl Schupfer